Mitglied werden – so geht's
Mitglieder der OSO sind Arbeitnehmende, die gemäss Gesundheitsberufegesetz die Qualifikation haben, als Optometrist·innen zu arbeiten.
Für mehr Informationen dazu siehe «Über die OSO». Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist der Prozess simpel:
- Antragsformular und Ausbildungsbestätigung einreichen
- Entscheidung des Vorstands abwarten
- Einsprachefrist der bestehenden Mitglieder abwarten – 30 Tage nach Publikation des Antrags in der Zeitschrift Schweizer Optiker
Wir freuen uns, über deinen Beitritt! Bei Fragen, kannst du dich jederzeit bei der Geschäftsstelle melden.