Falls Sie in der Schweiz arbeiten möchten und Fragen zum Prozess haben, melden Sie sich bei der OSO-Geschäftsstelle.
Situation mit ausländischer Ausbildung
Für Personen, die ihr Optometrie-Studium im Ausland absolviert haben, ist es schwierig, in der Schweiz im erlernten Beruf zu arbeiten.
Die Schweiz anerkennt keine ausländischen Diplome, sondern stellt Gleichstellungen aus. Dabei spielt das Ausbildungsniveau an sich keine Rolle – entscheidend sind zwei Punkte:
- Die Ausbildung muss inhaltlich und in der Dauer dem Bachelorstudium in Optometrie an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) entsprechen, und
- Der Abschluss muss im Herkunftsland zu den Berufsrechten eines Optometristen oder einer Optometristin führen.
Gerade die zweite Voraussetzung ist in den meisten Ländern nicht erfüllt. So ist beispielsweise in Deutschland die Optometrie kein gesetzlich geregelter Beruf. Entsprechend verleiht ein deutscher Abschluss nicht die Berufsrechte, die Optometristinnen und Optometristen in der Schweiz besitzen, die dem Gesundheitsberufegesetz (GesBG) unterstehen.
Bis ins Jahr 2020 konnten Personen mit einem deutschen Optometrieabschluss eine Gleichstellung als eidg. dipl. Augenoptiker·in erhalten. Diese Möglichkeit besteht heute nicht mehr.
Weg zur Berufsausübungsbewilligung
Beurteilung SRK
Der erste Schritt zur BAB ist immer die Überprüfung des Ausbildungsdossiers durch das Schweizerische Rote Kreuz SRK, der sogenannte PreCheck.
Ausgleichsmassnahmen FHNW
Das Institut für Optometrie FHNW führt im Auftrag des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK, Ausgleichsmassnahmen für Personen durch, die vom SRK im Rahmen des Verfahrens Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise im Bereich Optometrie einen Entscheid (Verfügung) mit Ausgleichsmassnahmen erhalten haben.
Mit diesem Vorgang wird die ausländische Ausbildung anerkannt und eine Schweizer BAB Optometrie kann erlangt werden.
Zur Anerkennung ausländischer Diplome mithilfe der Ausgleichsmassnahmen können verschiedene Optionen gewählt werden:
- Eignungsprüfung: Teilnahme an den theoretischen und praktischen Prüfungen ohne Vorbereitungskurs
- Ausgleichsmassnahmen: Teilnahme an einem Vorbereitungskurs mit anschliessenden theoretischen und praktischen Prüfungen
Sur-Dossier-Prüfung
Eine weitere Möglichkeit bietet der sogenannte «Sur-Dossier»-Prozess. Dabei reichen Sie Ihre bisherigen Ausbildungsnachweise bei der Fachhochschule Nordwestschweiz ein. und holen, basierend auf dem Ergebnis der Überprüfung, den Bachelor Optometrie an der FHNW nach.
Die FHNW prüft, welche bisherigen Leistungen anerkannt werden können und welche Module des B.Sc. Optometrie noch absolviert werden müssen. Diese fehlenden Module können berufsbegleitend an der FHNW nachgeholt werden.
Dieser Weg führt zu einem vollwertigen Bachelorabschluss in Optometrie – und damit direkt zur Berufsausübungsbewilligung in der Schweiz.