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Symbolbild MiGeL

Die Myopie-Kontrolle ist seit 1. Juli 2024 in der MiGeL!

Erfreuliche Nachrichten – seit dem 1. Juli 2024 ist die Myopie-Kontrolle in der Mittel- und Gegenständeliste der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV geregelt!

Diese Neuerung markiert eine beachtenswerte Errungenschaft für die Branche; seit 2020 arbeitete die Projektgruppe von OSO (SBAO) und OPTIKSCHWEIZ daran und erhielt gestern endlich den Entscheid des Bundesamts für Gesundheit:

  • Andy Dätwyler (Leitung)
  • Manuel Kovats
  • Kuno Cajacob
  • Pascal Blaser
  • Michael Bärtschi

Die Arbeitsgruppe musste für sämtliche Produkte die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit lückenlos belegen und mit der Fachärzteschaft zusammenarbeiten. Im Namen aller Mitglieder bedanken die Verbände sich herzlich für die ausdauernde, sorgfältige und hartnäckige Arbeit der Beteiligten! Fast alle beantragten Änderungen wurden vom BAG akzeptiert und umgesetzt. Mit der Aufnahme der Myopie-Kontrolle in die MiGeL wird die Schweiz zum weltweit erst zweiten Land, das die Myopie in der Grundversicherung abdeckt. Pro Jahr zahlen die Krankenkassen CHF 850, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.

Für die Vergütung gibt es einige Limitationen, wie unter anderem die Verordnung durch Fachärzt:innen für Ophthalmologie mit Angabe von axialer Augenlänge, Progressions-Nachweis und Myopiegrad. Weitere Verbesserungen, die die Revision der MiGeL bringt, umfassen:die Beitragsberechtigung von Brillen bei Keratokonus, Hornhauterkrankungen oder Iris-Defekten (anstatt ausschliesslich die von Kontaktlinsen, wie bis anhin) – CHF 632.34 pro Brille

  • die Ausweitung der Beitragsberechtigung auf die gesamte Brille, statt nur Brillengläser – Fassungen wurden also ebenfalls als Medizinprodukte akzeptiert
  • die Anpassung der Berufsbezeichnungen – die Rede ist nun konsequent von Optometristinnen und Optometristen (anstatt «Optiker», wie bis anhin)

Nicht umgesetzt wurde einzig die Forderung der Projektgruppe, die jährliche augenärztliche Rezeptpflicht für den Beitrag von CHF 180.67 an Brillen oder Kontaktlinsen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) abzuschaffen. Mit dem untenstehenden Button können Sie die aktuelle Version der MiGeL herunterladen – weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BAG.

Der erfreulich positive Entscheid des Bundesamts für Gesundheit führte anfänglich zu zahlreichen Unklarheiten. Diese wurden in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Ophthalmologische Gesellschaft SOG ausgearbeitet.

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